Auch wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind – uns ist es wichtig, dass Sie gut Ihr Ziel erreichen.
Ausstattung für Barrierefreiheit
Wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können Sie auf unserer Webseite Informationen über die barrierefreie Ausstattung der einzelnen Bahnhofsgleise erhalten. Wählen Sie dazu auf der Startseite von bahnhof.de Ihren gewünschten Bahnhof aus. Anschließend zeigen wir Ihnen auf der jeweiligen Übersichtsseite der Station unter „Ausstattung für Barrierefreiheit“ eine Auflistung der dort vorhandenen Ausstattungsmerkmale.
Unterstützungsangebote
Sie benötigen Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen, zum Beispiel, weil Sie eine Seheinschränkung haben, auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder mit Kinderwagen reisen? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobilitätsservice
Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung beim Ein-, Um- und Aussteigen im gesamten Nah- und Fernverkehr. Der Mobilitätsservice organisiert hierfür alles Notwendige.
Bitte wenden Sie sich an den Mobilitätsservice unter 030 65212888 (Ortstarif) oder per E-Mail an msz@deutschebahn.com. Unsere Kolleg:innen sind montags bis freitags von 06:00 bis 22:00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 08:00 bis 20:00 Uhr für Sie erreichbar.
Bahnhofsmission
Die Bahnhofsmission bietet Rat und Informationen in Notsituationen und vermittelt Fachstellen für weitergehende Hilfen. Außerdem betreut sie allein reisende Kinder und mobilitätseingeschränkte Reisende. Auf der Webseite bahnhofsmission.de finden Sie eine Übersicht sämtlicher Bahnhofsmissionen in Deutschland sowie deren Leistungsangebote.
Parken
Für Ihren Pkw stehen an zahlreichen Bahnhöfen Parkmöglichkeiten verschiedener Anbieter:innen zur Verfügung. Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Im Bundesland Bayern wird darüber hinaus auch der dunkelblaue amtliche Parkausweis anerkannt. Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.
Downloads
Zugangsregeln für mobilitätseingeschränkte Reisende (814 kB)
Bahnhofsliste und Leistungszeiten (70 kB)
Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel (904 kB)