Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten
  • Wunstorf P+R ZOB Nord
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bahnhofstraße 97, 3 1 5 1 5 Wunstorf
    Stellplätze
    insgesamt:
    237
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
  • Wunstorf P+R ZOB Nord
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bahnhofstraße 104, 3 1 5 1 5 Wunstorf
    Stellplätze
    insgesamt:
    54
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
  • Wunstorf P+R ZOB Süd
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Adolph-Brosang-Straße, 3 1 5 1 5 Wunstorf
    Stellplätze
    insgesamt:
    130
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
  • Wunstorf P+R ZOB Süd
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Adolph-Brosang-Straße 31, 3 1 5 1 5 Wunstorf
    Stellplätze
    insgesamt:
    227
    barrierefrei:
    2
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
  • Wunstorf P+R ZOB Süd
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Adolph-Brosang-Straße 30, 3 1 5 1 5 Wunstorf
    Stellplätze
    insgesamt:
    50
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Wunstorf

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.