Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten
  • Weil der Stadt P+R Eisenbahnstraße Nord
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Eisenbahnstraße, 7 1 2 6 3 Weil Der Stadt
    Stellplätze
    insgesamt:
    107
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    6 Monate
    50,00 €
  • Weil der Stadt P+R Eisenbahnstraße Süd
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Eisenbahnstraße, 7 1 2 6 3 Weil Der Stadt
    Stellplätze
    insgesamt:
    61
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    6 Monate
    50,00 €
  • Weil der Stadt P+R Weil der Stadt
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bahnhofstraße, 7 1 2 6 3 Weil Der Stadt
    Stellplätze
    insgesamt:
    30
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    6 Monate
    50,00 €
  • Weil der Stadt P+R Weil der Stadt
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Raimund-Wolf-Weg, 7 1 2 6 3 Weil Der Stadt
    Stellplätze
    insgesamt:
    51
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    6 Monate
    50,00 €
  • Weil der Stadt P+R Weil der Stadt
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bahnhofstraße, 7 1 2 6 3 Weil Der Stadt
    Stellplätze
    insgesamt:
    117
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    6 Monate
    50,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Weil der Stadt

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.