Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten
  • St. Wendel City-Garage P1
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    In der Mott, 6 6 6 0 6 Sankt Wendel
    Stellplätze
    insgesamt:
    480
    Öffnungszeiten
    Montag bis Freitag
    Von 6 Uhr 30 bis 19 Uhr 30
    null null Samstag
    Von 6 Uhr 30 bis 16 Uhr 30
    null null Sonntag, inkl. Feiertage
    geschlossen
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    30 Minuten
    0,50 €
  • St. Wendel Marienstraße 1
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Marienstraße 1, 6 6 6 0 6 Sankt Wendel
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
  • St. Wendel Mommstraße (Todtbach)
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Mommstraße 3, 6 6 6 0 6 Sankt Wendel
    Stellplätze
    insgesamt:
    50
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
  • St. Wendel Momstraße (Bahnübergang)
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Tholeyer Straße 1, 6 6 6 0 6 Sankt Wendel
    Stellplätze
    insgesamt:
    40
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
  • St. Wendel Mott / Mia-Münster-Haus
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Wilhelmstraße, 6 6 6 0 6 Sankt Wendel
    Stellplätze
    insgesamt:
    127
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    30 Minuten
    0,50 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für St Wendel

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.