Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten
  • Rothenburg ob der Tauber Ansbacher Straße 23
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Ansbacher Straße 23, 9 1 5 4 1 Rothenburg Ob Der Tauber
    Stellplätze
    insgesamt:
    35
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
  • Rothenburg ob der Tauber P+R Bahnhof Rothenburg ob der Tauber
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bahnhofstraße, 9 1 5 4 1 Rothenburg Ob Der Tauber
    Stellplätze
    insgesamt:
    21
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
  • Rothenburg ob der Tauber P+R Bahnhof Rothenburg ob der Tauber
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bahnhofstraße 2, 9 1 5 4 1 Rothenburg Ob Der Tauber
    Stellplätze
    insgesamt:
    23
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
  • Rothenburg ob der Tauber VR-Bank West eG Middle Franconia
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bahnhofstraße 7, 9 1 5 4 1 Rothenburg Ob Der Tauber
    Öffnungszeiten
    null null Montag
    geschlossen
    null null Dienstag
    Von 9 Uhr bis 16 Uhr 30
    null null Mittwoch
    Von 9 Uhr bis 12 Uhr 30
    Donnerstag und Freitag
    Von 9 Uhr bis 16 Uhr 30
    Samstag und Sonntag, inkl. Feiertage
    geschlossen
    Tarife (Auszug)
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Rothenburg ob der Tauber

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.