Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten
  • Rathaus Steglitz Berlinickestraße 14
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Berlinickestraße 14, 1 2 1 6 5 Berlin
    Stellplätze
    insgesamt:
    16
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    15 Minuten
    0,50 €
  • Rathaus Steglitz Düppelstraße
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Düppelstraße, 1 2 1 6 3 Berlin
    Stellplätze
    insgesamt:
    300
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    15 Minuten
    0,50 €
  • Rathaus Steglitz Park-Center
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Kuhligkshofstraße, 1 2 1 6 5 Berlin
    Stellplätze
    insgesamt:
    23
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkwart
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    1,00 €
    24 Stunden
    10,00 €
  • Rathaus Steglitz Steglitzer Kreisel
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Schloßstraße 74, 1 2 1 6 5 Berlin
    Stellplätze
    insgesamt:
    645
    barrierefrei:
    4
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    24 Stunden
    2,50 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Rathaus Steglitz

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

Link zu diesem Abschnitt kopieren

Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.