Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Parkmöglichkeiten von DB BahnPark
  • Parkplatz Bahnhof Plattling Lagerhausstr
    Offene ParkmöglichkeitEntfernungweniger als 150 m
    Entfernung
    weniger als 150 m
    Adresse
    Lagerhausstraße, 9 4 4 4 7 Plattling
    Stellplätze
    insgesamt:
    120
    barrierefrei:
    2
    Parkdauer
    2 Wochen
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Zahlungsmittel
    Münzen, Kreditkarte (VISA, MasterCard), Bankkarte. Mobile Zahlung: App DB BahnPark aus dem Store herunterladen und einfach appparken.
    Mobile Zahlung
    App DB BahnPark
    Tarife (Auszug)
    30 Minuten
    0,50 €
    1 Stunde
    1,00 €
    1 Tag
    3,50 €
    1 Woche
    12,00 €
    1 Monat
    35,00 €
    1 Monat
    35,00 €
    1 Monat
    55,00 €
Weitere Parkmöglichkeiten
  • Plattling Bahnhofstraße 22
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bahnhofstraße 22, 9 4 4 4 7 Plattling
    Stellplätze
    insgesamt:
    110
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
  • Plattling P+R Plattling Nord
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Werkstraße 7, 9 4 4 4 7 Plattling
    Stellplätze
    insgesamt:
    75
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Plattling

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.