Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten
  • Öhringen Hbf Bahnhof
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Kottmannstraße 18, 7 4 6 1 3 Öhringen
    Stellplätze
    insgesamt:
    84
    barrierefrei:
    2
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    30 Minuten
    0,50 €
  • Öhringen Hbf Hafenmarkt
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bahnhofstraße 5, 7 4 6 1 3 Öhringen
    Stellplätze
    insgesamt:
    23
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    30 Minuten
    0,50 €
  • Öhringen Hbf Post
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bahnhofstraße 27, 7 4 6 1 3 Öhringen
    Stellplätze
    insgesamt:
    11
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    30 Minuten
    0,50 €
  • Öhringen Hbf Schillerstraße
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Schillerstraße 54, 7 4 6 1 3 Öhringen
    Stellplätze
    insgesamt:
    20
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    30 Minuten
    0,50 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Öhringen Hbf

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.