Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten
  • Königswinter Am Kissel 6
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Am Kissel 6, 5 3 6 3 9 Königswinter
    Stellplätze
    insgesamt:
    70
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
  • Königswinter Bahnhofsallee 1
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bahnhofsallee 1, 5 3 6 3 9 Königswinter
    Stellplätze
    insgesamt:
    8
    barrierefrei:
    1
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
  • Königswinter Bahnhofsallee 6
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bahnhofsallee 6, 5 3 6 3 9 Königswinter
    Stellplätze
    insgesamt:
    31
    barrierefrei:
    1
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
  • Königswinter Hauptstraße 324
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Hauptstraße 324, 5 3 6 3 9 Königswinter
    Stellplätze
    insgesamt:
    9
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
  • Königswinter P4 (Brenneisparkplatz)
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bismarckstraße 20, 5 3 6 3 9 Königswinter
    Stellplätze
    insgesamt:
    45
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Königswinter

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.