Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten
  • Friedrichshafen Stadt Am Stadtbahnhof
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Franziskusplatz 4, 8 8 0 4 5 Friedrichshafen
    Stellplätze
    insgesamt:
    292
    barrierefrei:
    4
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    30 Minuten
    1,20 €
    24 Stunden
    17,00 €
    1 Stunde
    0,80 €
    24 Stunden
    6,00 €
  • Friedrichshafen Stadt SEE.STATT
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bahnhofplatz 3, 8 8 0 4 5 Friedrichshafen
    Stellplätze
    insgesamt:
    220
    Öffnungszeiten
    Montag bis Mittwoch
    geschlossen
    null null Donnerstag
    Von 5 Uhr 30 bis 22 Uhr
    Freitag und Samstag
    Von 5 Uhr 30 bis 23 Uhr
    null null Sonntag
    Von 5 Uhr 30 bis 22 Uhr
    null null Feiertag
    geschlossen
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    24 Stunden
    18,00 €
  • Friedrichshafen Stadt Sparkasse Bodensee
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Charlottenstraße 2, 8 8 0 4 5 Friedrichshafen
    Öffnungszeiten
    Montag bis Freitag
    Von 7 Uhr bis 20 Uhr
    Samstag und Sonntag, inkl. Feiertage
    geschlossen
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    30 Minuten
    1,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Friedrichshafen Stadt

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.