Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten
  • Frankfurt (Main) Hauptwache Börse
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Meisengasse 4, 6 0 3 1 3 Frankfurt Am Main
    Stellplätze
    insgesamt:
    891
    barrierefrei:
    5
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    2,50 €
    30 Minuten
    0,50 €
  • Frankfurt (Main) Hauptwache Hauptwache
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Kornmarkt 10, 6 0 3 1 1 Frankfurt Am Main
    Stellplätze
    insgesamt:
    424
    barrierefrei:
    6
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    2,50 €
    30 Minuten
    0,50 €
  • Frankfurt (Main) Hauptwache MyZeil / Palaisquartier
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Große Eschenheimer Straße 10-14, 6 0 3 1 3 Frankfurt Am Main
    Stellplätze
    insgesamt:
    1390
    barrierefrei:
    69
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    4,00 €
    24 Stunden
    39,00 €
    1 Stunde
    2,00 €
    24 Stunden
    20,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Frankfurt (Main) Hauptwache

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

Link zu diesem Abschnitt kopieren

Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.