Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten
  • Dresden Flughafen Flughafen Dresden
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Flughafenstraße, 0 1 1 0 9 Dresden
    Stellplätze
    insgesamt:
    1559
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    15 Minuten
    5,00 €
    2 Stunden
    7,50 €
    3 Stunden
    10,00 €
    4 Stunden
    12,50 €
    5 Stunden
    15,00 €
    6 Stunden
    17,50 €
    7 Stunden
    20,00 €
    8 Stunden
    22,50 €
    24 Stunden
    25,00 €
    2 Tage
    40,00 €
    3 Tage
    50,00 €
    4 Tage
    60,00 €
    5 Tage
    70,00 €
    6 Tage
    80,00 €
    8 Tage
    100,00 €
    9 Tage
    105,00 €
    10 Tage
    110,00 €
    11 Tage
    115,00 €
    12 Tage
    120,00 €
    13 Tage
    125,00 €
    2 Wochen
    130,00 €
    3 Wochen
    145,00 €
  • Dresden Flughafen Flughafen Dresden (PK2)
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Flughafenstraße, 0 1 1 0 9 Dresden
    Stellplätze
    insgesamt:
    88
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    30 Minuten
    1,50 €
    1 Stunde
    3,50 €
    90 Minuten
    5,50 €
    2 Stunden
    6,50 €
    3 Stunden
    10,00 €
    24 Stunden
    25,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Dresden ✈ Flughafen

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.