Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten
  • Dortmund-Hörde Hermannstraße 4-6
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Hermannstraße 4-6, 4 4 2 6 3 Dortmund
    Stellplätze
    insgesamt:
    50
    barrierefrei:
    2
    Parkdauer
    72 Stunden
    Öffnungszeiten
    Montag bis Mittwoch
    geschlossen
    null null Donnerstag
    Von 6 Uhr bis 1 Uhr
    Freitag und Samstag
    Von 6 Uhr bis 3 Uhr
    null null Sonntag
    Von 6 Uhr bis 1 Uhr
    null null Feiertag
    geschlossen
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    2,00 €
    2 Stunden
    4,00 €
    24 Stunden
    20,00 €
    2 Tage
    40,00 €
    3 Tage
    60,00 €
  • Dortmund-Hörde Hörder Bahnhofstraße 15
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Hörder Bahnhofstraße 15, 4 4 2 6 3 Dortmund
    Stellplätze
    insgesamt:
    25
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    1,00 €
  • Dortmund-Hörde Hörder Bahnhofstraße 3
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Hörder Bahnhofstraße 3, 4 4 2 6 3 Dortmund
    Stellplätze
    insgesamt:
    34
    barrierefrei:
    3
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    1,00 €
  • Dortmund-Hörde Stiftsplatz
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Stiftsplatz, 4 4 2 6 3 Dortmund
    Stellplätze
    insgesamt:
    97
    barrierefrei:
    3
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    1,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Dortmund-Hörde

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

Link zu diesem Abschnitt kopieren

Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.