An diesem Bahnhof steht Ihnen der Mobilitätsservice innerhalb der angegebenen Zeiten nur nach vorheriger Anmeldung über die Mobilitätsservice-Zentrale zur Verfügung
Ab dem 15. Oktober wird das Alkoholkonsumverbot bundesweit an allen Bahnhöfen Bestandteil der Hausordnung. Untersagt ist zudem das offene Mitführen alkoholischer Getränke
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Den vertrauten Service der DB Information ergänzen wir im digitalen Raum: bahnhof.de wird zu einem anbieterneutralen Angebot weiterentwickelt, künftig als Website und App