Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten
  • Backnang Bürgerhaus
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Obere Bahnhofstraße, 7 1 5 2 2 Backnang
    Stellplätze
    insgesamt:
    205
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    4 Stunden
    0,50 €
    5 Stunden
    1,50 €
    6 Stunden
    2,50 €
  • Backnang P+R Backnang
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Büttenenfeld 4, 7 1 5 2 2 Backnang
    Stellplätze
    insgesamt:
    40
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    24 Stunden
    1,00 €
    6 Monate
    50,00 €
  • Backnang P+R Backnang
    Offene Parkmöglichkeit
    Adresse
    Jahnstraße 8, 7 1 5 2 2 Backnang
    Stellplätze
    insgesamt:
    56
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Tarife (Auszug)
    6 Monate
    50,00 €
  • Backnang P+R Bahnhof
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Bahnhofstraße 17, 7 1 5 2 2 Backnang
    Stellplätze
    insgesamt:
    230
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Parkscheinautomat
    Tarife (Auszug)
    24 Stunden
    2,00 €
    6 Monate
    100,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Backnang

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.