Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Parkmöglichkeiten von DB BahnPark
  • Parkplatz Bahnhof Amberg
    Offene ParkmöglichkeitEntfernungweniger als 50 m
    Entfernung
    weniger als 50 m
    Adresse
    Kaiser-Ludwig-Ring, 9 2 2 2 4 Amberg
    Stellplätze
    insgesamt:
    51
    barrierefrei:
    2
    Parkdauer
    2 Wochen
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Zahlungsmittel
    Münzen, Kreditkarte (VISA, MasterCard), Bankkarte. Mobile Zahlung: App DB BahnPark aus dem Store herunterladen und einfach appparken.
    Mobile Zahlung
    App DB BahnPark
    Tarife (Auszug)
    30 Minuten
    1,00 €
    1 Stunde
    2,00 €
    1 Tag
    6,50 €
    1 Woche
    32,50 €
    1 Monat
    70,00 €
    1 Monat
    70,00 €
Weitere Parkmöglichkeiten
  • Amberg Altstadtgarage am Bahnhof
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Kaiser-Ludwig-Ring 2, 9 2 2 2 4 Amberg
    Stellplätze
    insgesamt:
    191
    barrierefrei:
    2
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    1,50 €
    2 Stunden
    2,50 €
    3 Stunden
    3,50 €
    4 Stunden
    4,50 €
    5 Stunden
    5,50 €
    6 Stunden
    6,50 €
    24 Stunden
    7,50 €
    1 Stunde
    0,50 €
    24 Stunden
    7,50 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Amberg

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.